Sorgerecht - elterliche Sorge und Umgangsrecht nach der Trennung
Das Thema Sorgerecht ist eines der emotionalsten und rechtlich komplexesten Felder im Familienrecht. Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen – beide Elternteile behalten also weiterhin die Verantwortung für wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes, wie z.B. Schulwahl, medizinische Behandlungen oder Wohnortwechsel.
Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts nicht mehr möglich erscheint, kann ein Elternteil beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn zwischen den Eltern dauerhaft schwerwiegende Kommunikationsprobleme bestehen oder ein Elternteil seiner Verantwortung nicht gerecht wird.
Ein besonders wichtiger Teilbereich des Sorgerechts ist das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht, also die Entscheidung darüber, wo das Kind dauerhaft lebt. Auch dieses kann separat geregelt und im Streitfall gerichtlich geklärt werden.
Neben dem Sorgerecht ist das Umgangsrecht von großer Bedeutung: Es sichert dem nicht betreuenden Elternteil das Recht, regelmäßig Kontakt zum Kind zu haben – etwa durch Besuche, Ferienregelungen oder digitale Kommunikation. Das Umgangsrecht gilt unabhängig davon, wer das Sorgerecht hat und wird in der Praxis oft durch Umgangsvereinbarungen konkretisiert.