Wir beraten Sie umfassend über die Voraussetzungen der Scheidung im Zusammenhang mit dem obligatorischen Trennungsjahr und erörtern die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Scheidung sowie der mit der Scheidung gegebenenfalls verbundenen Folgesachen. Dazu zählen unter anderem Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts für gemeinsame Kinder und die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Ebenso beraten wir Sie über das Ob und Wie einer einvernehmlichen Auseinandersetzung der Ehe sowie über die optimalen Gestaltungsmöglichkeiten im Falle einer Einigung oder über die Durchsetzbarkeit im Streitfall.
Die Voraussetzung für eine einvernehmliche und damit einer möglichst schnellen Scheidung ist das Vorliegen eines Trennungsjahres. Dieses Jahr dient dazu, den Ehepartnern die Möglichkeit zu geben, über ihre Entscheidung nachzudenken und gegebenenfalls eine Einigung zu erzielen. Das Trennungsjahr können Sie in getrennten Wohnungen verbracht haben. Ein Antrag auf Ehescheidung ist jedoch auch möglich, wenn Sie in der gemeinsamen Wohnung seit annähernd einem Jahr oder länger getrennt leben. Dies muss vor Gericht übereinstimmend erklärt werden und wird von den Familiengerichten in der Regel nicht weiter überprüft.
Ein praktischer Tipp: Hier haben Sie die Möglichkeit, das Scheidungsverfahren online vorzubereiten. Diese Vorgehensweise bietet sich besonders bei einvernehmlichen Scheidungen ohne offene und streitige Fragen an.
Es ist ausreichend, wenn nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Ergänzen Sie einfach das Formular mit Ihren persönlichen Angaben, und wir setzen uns im Anschluss mit Ihnen in Verbindung, um die nächsten Schritte zu besprechen.